
Heidenrod,12.03.2025.Die Grundsteuerreform ist das Ergebnis einer Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht und hat in den letzten Monaten viele Gemüter bewegt.
Die Gemeinden hatten am Ende eines langen Prozesses die Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Ziel war es, dass die veränderte Grundsteuer für die Gemeinden aufkommensneutral sein sollte, also die Einnahmen aus dieser Steuer in der Gemeinde gleichbleiben.
Nachdem fast alle Grundeigentümer von der Finanzverwaltung ihren neuen Messbescheid bekommen hat und diese einen neuen Hebesatz ausgerechnet hat, musste die Gemeinde tätig werden. Eigentlich ein einfacher Vorgang: Der Messbetrag vom Finanzamt wird nur mit dem Hebesatz multipliziert und so ist die zu zahlende Grundsteuer berechnet. Der Teufel steckt allerdings im Detail.
Bei ca. 3500 Grundsteuerbescheiden können kleine Abweichungen des Durchschnittsmessbetrages schon zu Verwerfungen führen. Die Gemeindevertretung konnte dem gutachtlichen Empfehlungen der Verwaltung nach deren Erhebungen folgen und beschloss einen Hebesatz von 250 Messzahlprozent – der mit Abstand niedrigste Wert im Rheingau-Taunus-Kreis.
Mit den dann folgenden Bescheidserstellung und der deren versandt im Februar kam der große Moment, ob alle Vorbereitungen auch wirklich das gewünschte Ergebnis erbringen. Das Ergebnis war überaus positiv: Nahm die Gemeinde bisher nach altem Recht eine Summe von 826.000,- € über die Grundsteuer B ein, liegt das Ergebnis der Aufsummierung der Bescheide 2025 bei 837.000,- €, also beinahe eine Punktlandung. Das ist für alle überaus erfreulich, auch wenn es einzelne Mehrzahler und viele Entlastete gibt.