Heidenrod – Die beiden langjährigen Ortsgerichtsvorsteher Otto Kunz und Helmut von dem Bruch wurden am 17. Mai 2024 in der Sitzung der Gemeindevertretung zu Ehrenmitgliedern des Ortsgerichts Heidenrod ernannt.
Verdienste und ehrenamtliches Engagement
Otto Kunz war seit 1988 im Ortsgericht Heidenrod IV (Algenroth, Niedermeilingen, Obermeilingen, Zorn) als Vorsteher tätig. Helmut von dem Bruch war im Ortsgericht Heidenrod I (Kemel, Mapperhain, Springen, Watzelhain, Wisper) seit 1998 zunächst als Schöffe, dann als Stellvertreter und ab 2021 als Vorsteher aktiv.
Bürgermeister Diefenbach würdigte in seiner Rede das „vielseitige und zeitintensive ehrenamtliche Engagement“ der beiden Geehrten. Sie hätten „über Jahrzehnte viele Tätigkeiten gleichzeitig ausgeübt“ und sich „um das Ortsgericht und die Gemeinde Heidenrod verdient gemacht“.
Anerkennung und Dank
Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sei „ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes“ für die geleistete Arbeit. Diefenbach betonte: „Es ist eine Freude, sie ehren zu dürfen.“
Fortsetzung des Engagements
Auch nach ihrer offiziellen Entlassung aus dem Amt wollen sich Kunz und von dem Bruch weiterhin für das Ortsgericht und die Gemeinde engagieren. Sie werden ihren Nachfolgern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Hintergrund
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz in Hessen. Sie sind zuständig für Beglaubigungen, Nachlasssachen und Sterbefallsanzeigen. Die Mitglieder der Ortsgerichte werden ehrenamtlich tätig.
Fazit
Die Ernennung von Otto Kunz und Helmut von dem Bruch zu Ehrenmitgliedern des Ortsgerichts Heidenrod ist eine verdiente Anerkennung für ihr langjähriges und vorbildliches Engagement.